Rechtsprechung
   VK Bund, 13.06.2022 - VK 2-52/22   

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https://dejure.org/2022,14016
VK Bund, 13.06.2022 - VK 2-52/22 (https://dejure.org/2022,14016)
VK Bund, Entscheidung vom 13.06.2022 - VK 2-52/22 (https://dejure.org/2022,14016)
VK Bund, Entscheidung vom 13. Juni 2022 - VK 2-52/22 (https://dejure.org/2022,14016)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundeskartellamt PDF

    Aufhebung des Vergabeverfahrens; Rechtsunsicherheit aufgrund einer Bieterrüge als sachlicher Grund; Aufhebung wirksam, aber rechtswidrig bei Korrektur eigener Fehler - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Korrektur von Vergaberechtsfehlern ist sachlicher Aufhebungsgrund!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Korrektur von Vergaberechtsfehlern ist sachlicher Aufhebungsgrund! (VPR 2022, 139)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus VK Bund, 13.06.2022 - VK 2-52/22
    Der Auftraggeber unterliegt keinem Kontrahierungszwang und braucht, wie im Vergaberecht in § 63 Abs. 1 S. 2 VgV ausdrücklich normiert, eine Vergabe nicht mit einem Zuschlag abzuschließen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 2021 Verg 22/20; Beschluss vom 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13, jeweils m.w. N.).

    Dies ist der Fall, wenn die Aufhebung der Ausschreibung aufgrund Fehlens eines sachlich gerechtfertigten Grundes willkürlich ist oder wenn die Aufhebung bei fortbestehender Beschaffungsabsicht nur zum Schein und tatsächlich zu dem Zweck erfolgt, einen Bieter gezielt zu diskriminieren (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 2021 Verg 22/20; OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2018 13 Verg 8/17 jeweils m.w.N.).

    Dabei unterliegt dieser allerdings den vergaberechtlichen Geboten der Transparenz und der Gleichbehandlung im Wettbewerb (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2015 VII-Verg 29/14).

    (BGH, Beschluss vom 20. März 2014 X ZB 18/13).

  • OLG Celle, 03.07.2018 - 13 Verg 8/17

    Ausschließung eines Angebots wegen unzureichender Referenzen; Gerichtliche

    Auszug aus VK Bund, 13.06.2022 - VK 2-52/22
    e) Das für den hilfsweise gestellten Feststellungsantrag erforderliche besondere Feststellungsinteresse (§ 168 Abs. 2 GWB) ergibt sich aus der nicht grundsätzlich auszuschließenden Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs für nutzlose Aufwendungen infolge der Verfahrensaufhebung gem. § 241 Abs. 2 BGB und der Bindungswirkung gemäß § 179 Abs. 1 GWB, die ein festgestellter Vergaberechtsverstoß für ein solches im Übrigen gesondert zu führendes Verfahren entfalten würde (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2020, XIII ZR 19/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 2021 Verg 22/20; OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2018 13 Verg 8/17).

    Dies ist der Fall, wenn die Aufhebung der Ausschreibung aufgrund Fehlens eines sachlich gerechtfertigten Grundes willkürlich ist oder wenn die Aufhebung bei fortbestehender Beschaffungsabsicht nur zum Schein und tatsächlich zu dem Zweck erfolgt, einen Bieter gezielt zu diskriminieren (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 2021 Verg 22/20; OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2018 13 Verg 8/17 jeweils m.w.N.).

    In solchen Fällen kann die Auftraggeberin auch bei fortbestehender Beschaffungsabsicht nicht dazu gezwungen werden kann, einen Auftrag zu vergeben, bei dem aus ihrer Sicht unklar ist, ob die Eignung des Bieters vorliegt (OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2018 13 Verg 8/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013 VII-Verg 16/13 jeweils m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 24/18

    Vergabesenat: Vorerst kein neues Dach für das Poppelsdorfer Schloss in Bonn

    Auszug aus VK Bund, 13.06.2022 - VK 2-52/22
    Die Ag teilte daraufhin mit Schreiben vom 5. April 2022 mit, dass nach Rüge einer nicht ausreichenden Bekanntgabe der im Vergabeverfahren geforderten Eignungsnachweise, die Entscheidung getroffen worden sei, im Hinblick auf neuere Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 - Verg 24/18) das Vergabeverfahren aufzuheben und neu auszuschreiben, weil die bisherige Bekanntmachung den Anforderungen dieser Rechtsprechung nicht ausreichend Rechnung getragen habe.

    Auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 22.07.2018 VII Verg 24/18) könne sich die Ag mangels vergleichbaren Sachverhalts nicht berufen.

    Diese Verpflichtung ergebe sich aus der Entscheidungspraxis der Vergabekammern des Bundes und der Rechtsprechung des OLG Düsseldorfs (unter Verweis auf VK Bund, Beschluss vom 26. Oktober 2021, VK1-108/21 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, VII-Verg 24/18).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - Verg 16/13

    Auftraggeber muss keinen Zuschlag erteilen!

    Auszug aus VK Bund, 13.06.2022 - VK 2-52/22
    Der Auftraggeber unterliegt keinem Kontrahierungszwang und braucht, wie im Vergaberecht in § 63 Abs. 1 S. 2 VgV ausdrücklich normiert, eine Vergabe nicht mit einem Zuschlag abzuschließen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 2021 Verg 22/20; Beschluss vom 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13, jeweils m.w. N.).

    In solchen Fällen kann die Auftraggeberin auch bei fortbestehender Beschaffungsabsicht nicht dazu gezwungen werden kann, einen Auftrag zu vergeben, bei dem aus ihrer Sicht unklar ist, ob die Eignung des Bieters vorliegt (OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2018 13 Verg 8/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013 VII-Verg 16/13 jeweils m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2015 - Verg 29/14

    Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise)

    Auszug aus VK Bund, 13.06.2022 - VK 2-52/22
    Dabei unterliegt dieser allerdings den vergaberechtlichen Geboten der Transparenz und der Gleichbehandlung im Wettbewerb (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2015 VII-Verg 29/14).
  • VK Bund, 10.03.2020 - VK 2-09/20

    Vergaberechtskonforme Aufhebung zwecks Korrektur eigener Fehler bei

    Auszug aus VK Bund, 13.06.2022 - VK 2-52/22
    Dies bedeutet materiell die Aufhebung der Ausschreibung und den Beginn einer neuen Ausschreibung (vgl. VK Bund, Beschluss vom 10.03.2020, VK 2-9/20).
  • BGH, 08.12.2020 - XIII ZR 19/19

    Flüchtlingsunterkunft

    Auszug aus VK Bund, 13.06.2022 - VK 2-52/22
    e) Das für den hilfsweise gestellten Feststellungsantrag erforderliche besondere Feststellungsinteresse (§ 168 Abs. 2 GWB) ergibt sich aus der nicht grundsätzlich auszuschließenden Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs für nutzlose Aufwendungen infolge der Verfahrensaufhebung gem. § 241 Abs. 2 BGB und der Bindungswirkung gemäß § 179 Abs. 1 GWB, die ein festgestellter Vergaberechtsverstoß für ein solches im Übrigen gesondert zu führendes Verfahren entfalten würde (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2020, XIII ZR 19/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 2021 Verg 22/20; OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2018 13 Verg 8/17).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 13.06.2022 - VK 2-52/22
    Die Aufhebungsentscheidung der Ag ist der Überprüfung durch die Vergabekammer zugänglich (§ 155 GWB), denn gem.§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB beendet lediglich der Zuschlag das Vergabeverfahren definitiv und irreversibel, nicht dagegen die Aufhebung (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 18. Juni 2002, C-92/00; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 - X ZB 43/02 sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013 Verg 16/13).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus VK Bund, 13.06.2022 - VK 2-52/22
    Die Aufhebungsentscheidung der Ag ist der Überprüfung durch die Vergabekammer zugänglich (§ 155 GWB), denn gem.§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB beendet lediglich der Zuschlag das Vergabeverfahren definitiv und irreversibel, nicht dagegen die Aufhebung (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 18. Juni 2002, C-92/00; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 - X ZB 43/02 sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013 Verg 16/13).
  • VK Bund, 26.10.2021 - VK 1-108/21

    Bustransfer von Besuchergruppen

    Auszug aus VK Bund, 13.06.2022 - VK 2-52/22
    Diese Verpflichtung ergebe sich aus der Entscheidungspraxis der Vergabekammern des Bundes und der Rechtsprechung des OLG Düsseldorfs (unter Verweis auf VK Bund, Beschluss vom 26. Oktober 2021, VK1-108/21 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, VII-Verg 24/18).
  • VK Thüringen, 07.07.2022 - 4003-392-2022-E-004-WAK

    Aufhebungsgrund liegt vor: Aufhebung ist kein Automatismus!

    Die unzureichende Bekanntmachung der geforderten Eignungsnachweise sowie die Korrektur von Vergaberechtsfehlern ist ein sachlicher Aufhebungsgrund (siehe VK Bund, Beschluss vom 13.06.2022, VK 2-52/22; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2016, Verg W 4/15).
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